In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie über alle Details, Kosten und Ablauf des Bleachings. Stellen Sie Ihre Fragen direkt an den Behandler.
Strahlend weiße Zähne waren schon immer ein Zeichen von Schönheit, Hygiene und Erfolg und werden es wohl auch in Zukunft sein. Ob bei der Partnersuche oder im Büro, weiße Zähne können zu einem nicht unerheblichen Vorteil verhelfen.
Unter dem Begriff „Bleaching“ (Bleichen vitaler Zähne) versteht man eine Aufhellung der bestehenden Zahnfarbe mittels eines speziell applizierten Bleichgels. Wir verwenden ein hochwirksames Aufhellungsgel, welches trotz seines hohen Wirkstoffgehalts pH-neutral ist. Durch einen bestimmten Inhaltsstoff (PF-Formel) wird der Zahnschmelz gestärkt und Sensibilitäten minimiert. Das Material wird direkt auf die Zähne aufgetragen und chemisch aktiviert.
Eine Indikation zu einer Aufhellung der Zähne besteht dann, wenn eine Veränderung der Zahnfarbe gewünscht ist. Zahnverfärbungen sind deutlich von Belägen zu unterscheiden: färbende Stoffe lagern sich unterhalb der Zahnoberfläche in Schmelz und Dentin ein, so dass sie nicht mehr durch eine Zahnreinigung erreicht und entsprechend entfernt werden können. Dennoch ist vor dem Bleaching eine professionelle Zahnreinigung (PZR) unabdingbar, da nur bei belagfreien Zähnen die „echte“ Zahnfarbe zu beurteilen ist und das Aufhellungsmittel besser auf die Zahnsubstanzen einwirken kann.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bestehende Zahnfüllungen, Verblendungen von Kronen und Brücken durch die Zahnaufhellung nicht in ihrer Farbe verändert werden und es so zu einer unterschiedlichen Färbung der Zahnreihen kommen kann. Daher ist es möglich, dass nach dem Bleaching ein Austausch dieser, zumindest im sichtbaren Bereich, notwendig ist, um ein ästhetisches Ziel zu erlangen. Aus diesen Gründen sollte vor einer Behandlung durch Bleaching eine gründliche zahnärztliche Untersuchung in Kombination mit einem Beratungsgespräch erfolgen.
Die Dauerhaftigkeit des Bleachingergebnisses ist im Wesentlichen abhängig von der Qualität der Mundhygiene bzw. von der regelmäßigen professionellen Entfernung der Zahnbeläge (PZR). Sollten die Zähne nach einem gewissen Zeitraum nachdunkeln, so sind Auffrischungsbehandlungen möglich.
Bei der Zahnaufhellung handelt es sich um eine ästhetische und nicht medizinisch notwendige Maßnahme. Daher werden die Kosten nicht von den Krankenkassen getragen, sondern sind rein privat abzurechnen. Auch an diesem Punkt empfehlen wir einen Beratungstermin in unserer Zahnarzt-Praxis in Düsseldorf, um Unklarheiten zu beseitigen.
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